Es sind dies zusammenfassend:
1. Explosivstoffrichtlinie 2014/28/EU
2. Druckbehälterrichtlinie 2014/29/EU
3. EMV-Richtlinie 2014/30/EU
4. Nicht selbstständige Waagen Richtlinie 2014/31/EU
5. Messgeräterichtlinie 2014/32/EU
6. Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
7. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
8. Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Ausführlich:
1. Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung)
2. Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt
3. Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung)
4. Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt
5. Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Neufassung)
6. Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
7. Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung)
8. Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
Diese Richtlinien wurden alle neu verfasst, aber laut Massgabe der Kommission ohne inhaltliche Änderungen. Die bestehenden Richtlinien sollten lediglich im Rahmen des New Legislative Framework (NLF) angepasst werden. Alle 8 Richtlinien müssen bis zum 19.April 2016 in nationales Recht überführt werden. Ab dem 20. April 2016 sind diese verbindlich anzuwenden.
Es bleibt als noch genügend Zeit, bis zur Anwendung dieser Richtlinien. Über besonders zu beachtenden Punkte werden wir zu einem späteren Zeitpunkt detailliert berichten.
27.04.2014
Markus Lörtscher
