Die nach der EN ISO 13849-1 gestalteten Steuerungsfunktionen müssen validiert werden. Dies wird genau mit diesem Wortlaut im Kapitel 8 der Norm gefordert. Die Validierung (Prüfung) muss aufzeigen, dass die Sicherheitsfunktionen die entsprechenden Anforderungen der Norm erfüllen. Die Vorgehensweisen und Bedingungen, unter welchen die Validierung durch Analyse und Prüfung durchzuführen ist, wird in der neuen EN ISO 13849-2 festgelegt.
Es genügt also nicht, die Sicherheitsfunktion nur zu verifizieren (gestalten), es muss ebenfalls validiert (geprüft und bewertet) werden. Der Zweck des Validierungsverfahren ist es, zu bestätigen, dass die Gestaltung der sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung (SRP/CS) die Spezifikation der Sicherheitsanforderungen der Maschine unterstützt.
Die Validierung nach EN ISO 13849-2 muss aufzeigen, dass jede sicherheitsbezogene Steuerungsfunktion die Anforderungen der EN ISO 13849-1 erfüllt. Dies insbesondere bei
a) den festgelegten Sicherheitseigenschaften der Sicherheitsfunktion, wie dies bei der Gestaltung vorgesehen wurde
b) den Anforderungen für den festgelegten Performance Level (PL), unter Berücksichtigung
(1) der Anforderung an die festgelegte Kategorie,
(2) der Massnahmen zur Beherrschung und Vermeidung systematischer Ausfälle,
(3) der Anforderungen an die Software, und
(4) der Fähigkeit eine Sicherheitsfunktion unter den erwarteten Umgebungsbedingungen zu leisten
c) der ergonomischen Gestaltung der Benutzerschnittstelle, z.B. damit der Benutzer nicht verleitet wird, in einer gefährlichen Weise zu handeln, indem er z.B. die Sicherheitsfunktion umgeht.
Die Validierung besteht aus der Durchführung der Analyse und aus der Durchführung von Funktionsprüfungen, unter vorgesehenen Bedingungen, in Übereinstimmung mit dem Validierungsplan.
Der Validierungsplan muss die Anforderungen an die Durchführung des Validierungsverfahrens für die festgelegten Sicherheitsfunktionen, Kategorien und Performance Levels bestimmen und beschreiben. Ebenfalls müssen im Validierungsplan die Mittel festgelegt werden, die zu verwenden sind, um die Sicherheitsfunktionen zu validieren.
Wie dieses Validierungsverfahren im Detail zu erfolgen hat, erfahren Sie am besten in unserem speziell dafür ausgerichteten 1-Tages Seminar zur "Validierung sicherheitsbezogener Steuerungsfunktionen". Siehe unter <link produkte/ce-seminare/>http://www.ibl-solutions.ch/produkte/ce-seminare/</link>
Anmerkung:
Die Norm ist als harmonisierte Norm im Amtsblatt der EU veröffentlicht, was die "Konformitätsvermutungswirkung" nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auslöst.
IBL-Solutions GmbH, Markus Lörtscher, 24.06.2013
